Aufgrund der neuen Verordnung vom 06.04.2021 muss die Kundschaft bei Ihrem Friseurbesuch einen Corona-Test vorlegen, welcher ein negatives Ergebnis
bescheinigt.
1. Möglichkeit
-Der Testnachweis ist in Papierform oder elektronisch vorzulegen.
-Die Testung darf nur von geschultem Personal gemacht werden ( Testzentrum, ausgewiesene Apotheken & Ärzte).
-PCR Test darf höchstens 48 Std und der Schnelltest 12 Std alt sein.
2.Möglichkeit
Ab sofort ist es Ihnen erlaubt, unter unserer geschulten Aufsicht einen Schnelltest durchzuführen. Gerne sind wir Ihnen behilflich! Wir haben für diesen Zweck einen überdachten Bereich mit Sitzgelegenheit auf unserer Terrasse im Hinterhof eingerichtet. Sie können einen selbst mitgebrachten Schnelltest aus der Apotheke, Supermarkt etc. mitbringen, oder diesen bei uns käuflich erwerben. Nachdem ein negativer Test bestätigt ist, können wir Sie direkt bedienen. Kommen Sie in diesem Fall bitte 20 Min. früher zu Ihrem Termin.
Bitte beachten Sie:
-Eine Impfung befreit Sie nicht von dieser Testpflicht und allen anderen Maßnahmen.
Wir freuen uns trotz dieser schwierigen Umstände auf Sie!
Wir freuen uns auf Sie !